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   OLG Düsseldorf, 12.04.2023 - Kart 6/22 (V)   

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https://dejure.org/2023,44679
OLG Düsseldorf, 12.04.2023 - Kart 6/22 (V) (https://dejure.org/2023,44679)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.04.2023 - Kart 6/22 (V) (https://dejure.org/2023,44679)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. April 2023 - Kart 6/22 (V) (https://dejure.org/2023,44679)
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    Klage auf Einsicht in die bei dem Bundeskartellamt geführten Akten oder die Erteilung von Auskünften über ein Fusionskontrollverfahren im Film- und Synchronisierungsgeschäft; Ablehnung des Antrags auf Akteneinsicht aufgrund des Fehlens eines berechtigten Interesses

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 14.07.2015 - KVR 55/14

    Kartellverwaltungsverfahren: Außergesetzliches Akteneinsichtsrecht eines am

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.04.2023 - Kart 6/22
    Zur Begründung wiederholt er die bereits gegenüber dem Bundeskartellamt angeführten Argumente und weist unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes - Beschluss vom 14. Juli 2015, KVR 55/14 - darauf hin, dass das berechtigte Interesse auch in der Vorbereitung möglicher Sekundäransprüche liegen könne, wenn der am Verwaltungsverfahren nicht beteiligte Dritte zur sachgemäßen Wahrnehmung seiner Rechte auf eine entsprechende Akteneinsicht angewiesen sei.

    Hinsichtlich des berechtigten Interesses im Sinne dieser Norm verweist die Regierungsbegründung zur 10. GWB-Novelle auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. Juli 2015, KVR 55/14 -Trinkwasserpreise - (Reg.Entw. S. 112).

    Dabei kann an dieser Stelle dahinstehen, ob sich der Beschwerdeführer insoweit aufgrund des Vereinszwecks, der unter anderem darin besteht, sich für die wirtschaftlichen Belange der gesamten Synchronbranche einzusetzen, auf ein eigenes Recht im Sinne der von der Regierungsbegründung in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2015, KVR 55/14 -Trinkwasserpreise -) berufen kann, oder ob nur die Rechte seiner Mitglieder betroffen sind.

    Insoweit hat der Bundesgerichtshof in der vom Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung in Bezug genommenen Entscheidung klargestellt, dass ein Anspruch auf ermessenfehlerfreie Entscheidung über die Akteneinsicht nur dann besteht, wenn das Auskunftsinteresse nicht auf andere Weise befriedigt werden kann (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2015, KVR 55/14; Reg.Ent. S. 112).

    Zwar macht der Beschwerdeführer im Gegenzug zutreffend geltend, dass er nicht bereits vor der Einsicht oder Auskunft das Bestehen etwaiger zivilrechtlicher Ansprüche schlüssig darlegen muss, sondern ihm vorbehalten bleibt, aufgrund der durch die Akteneinsicht gewonnenen Erkenntnisse endgültig zu entscheiden, ob diese etwaige Ansprüche begründen könnten (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2015, KVR 55/14 Rn. 31 bei juris; KK-Gieg, § 475 StPO Rn. 4) .

    Anlass des kartellbehördlichen Tätigwerdens war - anders als etwa in dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 14. Juli 2015, KVR 55/14, zugrundeliegenden Sachverhalt - nicht der Verdacht des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung, sondern allein eine Fusionskontrolle, bei der zu prüfen war, ob der beabsichtigte Zusammenschluss der beiden fusionswilligen Unternehmen (Übernahme der T. durch die J.) zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs führen könnte, indem er insbesondere eine marktbeherrschende Stellung begründete oder verstärkte.

  • BGH, 28.06.2005 - KVZ 34/04

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Kartellverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.04.2023 - Kart 6/22
    Die Nichteinleitung eines Hauptprüfungsverfahrens kann durch einen Dritten nicht gerichtlich angefochten werden (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005, KVZ 34/04; Senat, Beschluss vom 30. Juni 2004, VI-Kart 4/04 (V)).

    Anhaltspunkte dafür, dass durch die Freigabe ein subjektives öffentliches Recht des Beschwerdeführers oder seiner Mitglieder verletzt wäre - eine Situation, für die der Bundesgerichtshof eine Anfechtung ausnahmsweise in Erwägung gezogen hat (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005, KVZ 34/04) - sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.

    Wirkt sich die durch den Zusammenschluss zu erwartende Verstärkung der Marktposition des Gemeinschaftsunternehmens lediglich auf die wirtschaftlichen Interessen der Verbandsmitglieder aus, führt dies alleine nicht zu einem klagbaren Anspruch (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005, KVZ 34/04, Rn. 5; Senat, Beschlüsse vom 30. Juni 2004, VI-Kart 4/04 (V), Rn. 26, und vom 7. Oktober 2004, VI-Kart 3/04 (V), Rn. 22 ff., jeweils zit. nach juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2021 - 15 B 1285/20

    Antrag auf einstweilige Anordnung unter Schwärzung etwaiger personenbezogener

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.04.2023 - Kart 6/22
    Auch die Regelung des § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist gemäß § 1 Abs. 3 IFG gegenüber der spezielleren Regelung des § 56 Abs. 5 GWB nachrangig (MK a.a.O. Rn. 20; OVG Münster, Beschluss vom 16. April 2021, 15 B 1285/20).

    Soweit § 1 Abs. 3 IFG einen Vorrang von Regelungen in anderen Rechtsvorschriften vorsieht, leitet sich daraus nach überwiegender Auffassung, der sich auch der Senat anschließt, nicht nur eine Nachrangigkeit, sondern zugleich auch eine Sperrwirkung ab, wenn es sich bei der konkurrierenden spezialgesetzlichen Regelung um eine solche handelt, die einen identischen sachlichen Regelungsgehalt aufweist und sich als für ihren Regelungsbereich abschließende Regelung versteht (OVG Münster, Beschluss vom 16. April 2021, 15 B 1285/20; Schoch, Informationsfreiheitsgesetz, 2. Auflage 2016, § 1 IFG, Rn. 299 f.; MK-Engelsing § 56 GWB Rn. 20).

  • OLG Düsseldorf, 30.06.2004 - Kart 4/04

    Keine Beiladung nach Abschluss des Verfahrens - verfassungsrechtliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.04.2023 - Kart 6/22
    Die Nichteinleitung eines Hauptprüfungsverfahrens kann durch einen Dritten nicht gerichtlich angefochten werden (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005, KVZ 34/04; Senat, Beschluss vom 30. Juni 2004, VI-Kart 4/04 (V)).

    Wirkt sich die durch den Zusammenschluss zu erwartende Verstärkung der Marktposition des Gemeinschaftsunternehmens lediglich auf die wirtschaftlichen Interessen der Verbandsmitglieder aus, führt dies alleine nicht zu einem klagbaren Anspruch (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005, KVZ 34/04, Rn. 5; Senat, Beschlüsse vom 30. Juni 2004, VI-Kart 4/04 (V), Rn. 26, und vom 7. Oktober 2004, VI-Kart 3/04 (V), Rn. 22 ff., jeweils zit. nach juris).

  • BayObLG, 10.05.2021 - 203 VAs 82/21

    Kein Anspruch auf Veröffentlichung eines Urteils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.04.2023 - Kart 6/22
    Danach verlangt die Darlegung eines berechtigten Interesses einen schlüssigen Tatsachenvortrag, der Grund und Umfang eines bestimmten Interesses an der gewünschten Auskunft erkennen lässt, weil nur so der über das Einsichtsgesuch entscheidenden Stelle die gebotene Prüfung ermöglicht wird, ob dessen Voraussetzungen vorliegen und in wieweit die im Gegenzug gemäß § 56 Abs. 5 S. 2 i.V.m. Abs. 4 GWB zu berücksichtigenden schutzwürdigen Interessen des jeweils von der Einsicht Betroffenen hiergegen abzuwägen sind (vgl. dazu BayObLG, Beschluss vom 10.05.2021, 203 VAs 82/21; KG Berlin, Beschluss vom 15. Dezember 2015, 4 WS 61/12 - 141 AR 305/12; KK-Gieg, § 475 StPO Rn. 4; MK-Singelnstein, § 475 StPO Rn.18).

    Vielmehr müssen die erhofften Auskünfte vom Beschwerdeführer für einen konkreten Zweck oder ein konkretes Vorhaben benötigt werden, um ein berechtigtes Interesse im Sinne der Regelungen begründen zu können (so auch BVerwG, Urteil vom 5. Juni 1987, 5 C 73/82; OLG München, Beschluss vom 27. Januar 2016, 2 Ws 79/16; BayObLG, Beschluss vom 10. Mai 2021, 203 VAs 82/21; KK-Gieg a.a.O.; MK-Singelnstein a.a.O § 475 StPO Rn. 18), denn ein allgemeines Recht auf Akteneinsicht in die Verwaltungsakten besteht gerade nicht (BVerwG, Urteil vom 16. September 1980, 1 C 52/75).

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.04.2023 - Kart 6/22
    Die Beantwortung einer Rechtsfrage dient der Fortbildung des Rechts , sofern sie Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken aufzufüllen (BGH, Beschluss vom 2. Juni 2014, KVR 77/13; Beschluss vom 27. März 2004, V ZR 291/02).
  • BVerfG, 27.07.2015 - 1 BvR 1452/13

    Verfassungsbeschwerde zum Auskunftsanspruch der Presse gegen Bundesbehörden nicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.04.2023 - Kart 6/22
    Zwar ist anerkannt, dass ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 56 Abs. 5 GWB auch bestehen kann, wenn die aus den Behördenakten zu gewinnenden Informationen für eine mediale Berichterstattung von Interesse sind (BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 2015, 1 BvR 1452/13).
  • BVerwG, 17.06.2020 - 10 C 16.19

    Transparenzregelungen des Parteiengesetzes schließen individuelle

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.04.2023 - Kart 6/22
    Für einen abschließenden Regelungscharakter von fachgesetzlichen Vorschriften zur Informationserteilung kann sprechen, dass deren normatives Konzept durch die Eröffnung eines anderweitigen Informationszugangs seine Wirkung verlöre (BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2020, 10 C 16.19 Rn. 21 bei juris).
  • BGH, 02.06.2014 - KVR 77/13

    Orientierungshilfe für die Bewertung von Preisbildungsfaktoren von Energie und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.04.2023 - Kart 6/22
    Die Beantwortung einer Rechtsfrage dient der Fortbildung des Rechts , sofern sie Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken aufzufüllen (BGH, Beschluss vom 2. Juni 2014, KVR 77/13; Beschluss vom 27. März 2004, V ZR 291/02).
  • BGH, 07.08.1978 - KVR 4/77

    Anforderungen an die Festsetzung des Verfahrenswerts - Wirtschaftliches Interesse

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.04.2023 - Kart 6/22
    Maßgebend sind danach das objektive wirtschaftliche Interesse des Beschwerdeführers an der Änderung der Entscheidung der Kartellbehörde und die wirtschaftliche Bedeutung des streitigen Rechtsverhältnisses für ihn (BGH, Beschluss vom 7. August 1978, KVR 4/77; OLG Stuttgart BB 1960, 576).
  • OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - Kart 3/04

    Beiladung zu einem Fusionskontrollverfahren; Untersagung eines angemeldeten

  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 52.75

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Bekanntgabe ausländerrechtlicher

  • BVerwG, 06.02.1986 - 5 C 40.84

    Unanfechtbarkeit eines Wege - und Gewässerplans für den einzelnen Teilnehmern des

  • BVerwG, 05.06.1984 - 5 C 73.82

    Rechtsweg - Einsichtsrecht - Allgemeine Weisungen - Berechtigtes Interesse

  • OLG München, 27.01.2016 - 2 Ws 79/16

    Anspruch eines verfahrensfremden Dritten auf Überlassung eines nicht

  • KG, 15.12.2015 - 4 Ws 61/12

    Voraussetzungen für die Akteneinsichtnahme durch private Dritte im

  • KG, 19.08.1986 - 1 Kart 9/86
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